Vokietija, VFR-Rüsselsheim am Main: Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos

Vokietija, VFR-Rüsselsheim am Main: Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
      Adresas: Marktplatz 4
      Miestas: Rüsselsheim am Main
      Pašto kodas: 65428
      Šalis: Vokietija, VFR
      Asmuo ryšiams: Tiefbauamt/Vergabestelle
      El-paštas: kornelia.heedt@ruesselsheim.de
      Interneto adresas (-ai):

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Förderung der Breitbanderschließung verbliebener unterversorgter Teilnehmeranschlüsse (sog. weißer Flecken) in der Stadt Rüsselsheim am Main
      Nuorodos numeris: 70 / 2021

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      64210000 Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos ;

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Paslaugos
;

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Förderung der Breitbanderschließung verbliebener unterversorgter Teilnehmeranschlüsse (so. weißer Flecken) in der Stadt Rüsselsheim am Main.
      Ausschreibung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln (sog. Investitionsbeihilfen) zum Zwecke der Errichtung und Unterhaltung einer gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur (sog. NGA-Netz), um den Betrieb dieser Infrastruktur und das Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für die Versorgung der verbliebenen unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Rüsselsheim am Main auf Gigabitniveau zu ermöglichen.
      Ziel der Ausschreibung ist es, eine Deckung des Breitbandbedarfs auf Gigabit-Niveau der in einer Markterkundung ermittelten unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Rüsselsheim am Main im Wege des sog. Deckungslückenmodells zu ermöglichen.
      Projektgebiet
      Die Stadt Rüsselsheim am Main ist in der Mitte Deutschlands im Rhein-Main Gebiet gelegen und ist mit 65.914 Einwohnern (Stand: 30.06.2020) die größte Stadt des Kreises Groß-Gerau. Der Flughafen Frankfurt, die Städte Mainz, Frankfurt am Main sowie die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden sind in wenigen Minuten erreichbar. Rüsselsheim am Main bietet ein zukunftsorientiertes Umfeld für die fast 4.000 in der Stadt angesiedelten Unternehmen. Im Jahr 2017 waren rund 28% aller betrieblichen Investitionen und rund 23% aller Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung angesiedelt.
      Rechtliche Rahmenbedingungen
      Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der Richtlinien für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 (im folgenden "NGA-Rahmenregelung" oder "NGA-RR"), der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission, der Breitbandleitlinien der Kommission (Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, 2013/C 25/01, ABl. C 25 vom 26.1.2013, S.1, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S.30). Ferner gelten die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48, 49 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Ferner gilt die Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 29.8.2016 in der Fassung vom 27.8.2018 sowie der Erlasse zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 31.7.2019 sowie vom 4.11.2020.
      Zielversorgung
      Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen in Form sog. verlorener Zuschüsse zu ermöglichen, die in der Stadt Rüsselsheim am Main belegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen und auf dieser Grundlage mit hochbitratigen Produkten zu versorgen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzerrichter und -betreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den Endkunden vor Ort entsprechende Produkte und Services (Telefonie, Internet-Zugang sowie Bewegtbildanwendungen, wie z.B. IP-TV etc.) zu marktüblichen Konditionen anzubieten und das Netz auch für andere Vorleistungsnachfrager zu öffnen, damit diese ebenfalls im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber Endkunden als Anbieter von Produkten und Services im Projektgebiet auftreten können;

    II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      64210000 Telefono ryšio ir duomenų perdavimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.