Vokietija – Architektūros ir susijusios paslaugos – Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Bürgerhauses und eines Feuerwehrhauses, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen
Vokietija – Architektūros ir susijusios paslaugos – Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Bürgerhauses und eines Feuerwehrhauses, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Verbandsgemeinde Maifeld
Adresas: Marktplatz 4-6
Miestas: Polch
Pašto
kodas: 56753
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: marc.fuhrmann@maifeld.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Bürgerhauses und eines Feuerwehrhauses, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen
Nuorodos numeris: 193/24
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71200000
Architektūrinės pastatų paslaugos
;
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Verbandsgemeinde Maifeld sowie die Ortsgemeinde Pillig planen den gemeinsamen Neubau eines Feuerwehrhauses Naunheim-Pillig sowie eines Bürgerhauses für die Ortsgemeinde Pillig. Das Vorhaben befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Pillig in der Gemarkung Pillig, Flur 4, Flurstücke 34/10 und 33/27. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von 5.003 m² und weist im süd-westlichen Bereich einen Höhenunterschied von ca. 2,5 m auf. Das Gelänge liegt an der L110 von Pillig nach Naunheim. Derzeit handelt es sich bei der Fläche um Außenbereich. Der für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Bebauungsplan befinden sich in Aufstellung. Beide Feuerwehren setzen sich derzeit aus 31 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von 16 Personen zusammen. Der Vorentwurf sieht vor, dass das Feuerwehrhaus und das Gemeindehaus nebeneinander errichtet werden und über eine gemeinsame Wand verfügen. Im Vorfeld der Maßnahme hat die Verbandsgemeinde eine Machbarkeitsstudie durchführen lassen. Diese ist Inhalt der Vergabeunterlagen. Die durch die Machbarkeitsstudie für das Bürgerhaus Pillig vorgeschlagenen Flächen hat die ADD nicht anerkannt. Im Rahmen der Planung ist ein reduzierter Entwurf notwendig. Die zu planende Umfänge der beiden Maßnahmen haben sich an die Vorgaben des Fördergebers zu orientieren. Die Verbandsgemeinde Maifeld und die Ortsgemeinde Pillig beabsichtigen den gemeinsamen Abschluss der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsverträge, nämlich über die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen (§§ 34, 39 HOAI LP 1-9, Planungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und der technischen Ausrüstung Elektro im Sinne von § 55 HOAI in den LP 1-9, der Tragwerksplanung im Sinne von § 51 HOAI LP 1-6. Die Abrechnung der Objekte soll getrennt erfolgen, und zwar das Feuerwehrhaus gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld und das Gemeindehaus gegenüber der Ortsgemeinde Pillig. Die Baukosten sind dem Feuerwehrhaus und dem Gemeindehaus gesondert zuzuordnen, soweit die Kosten eindeutig zuordnungsfähig sind. Der Verteilungsschlüssel für die Abrechnung der ggf. erforderlichen gemeinsamen Bauteile und Leistungen wird auftraggeberseits nach der Leistungsphase 4 unter Berücksichtigung des jeweiligen Förderbescheids festgelegt. Die Gesamtkosten für das Feuerwehrhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 29.500,00 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.158.040,00 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 308.465,00 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 220.000,00 EUR KG 556 - Technische Anlagen 10.000,00 EUR Die Gesamtkosten für das Bürgerhaus werden wie folgt erwartet: KG 200 - vorbereitende Maßnahmen 69.737,44 EUR KG 300 - Bauwerk-Baukonstruktion 1.147.762,01 EUR KG 400 - Technische Gebäudeausrüstung 305.101,29 EUR KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen 156.909,24 EUR Die Leistungen werden ausgeschrieben in: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen gemäß §§ 34, 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Elektro gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9, - Los 4: Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 6. Die genehmigungsfähige Planung ist bis zum 01.08.2025 vorzulegen und die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist bis zum 01.09.2025 abzuschließen. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. Das Vorhaben ist aus öffentlichen Mitteln gefördert.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71200000 Architektūros ir susijusios paslaugos
71221000 Architektūrinės pastatų paslaugos