Ketvirtadienis, gruodžio 12 d.

Vokietija – Geriamojo vandens paskirstymas – Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit

Vokietija – Geriamojo vandens paskirstymas – Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
      Adresas:
      Miestas: Bonn
      Pašto kodas: 53119
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: verdingung@bundesimmobilien.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Vergabe von Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, weitere mikrobiologische Parameter, Blei sowie andere Schwermetalle gemäß geltender Trinkwasserverordnung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bundesweit
      Nuorodos numeris: VOEK 394-23

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      65111000 Geriamojo vandens paskirstymas ;

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita
;

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      65111000 Geriamojo vandens paskirstymas
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.