Vokietija – Pagalbinės medicininės priemonės – Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V
Vokietija – Pagalbinės medicininės priemonės – Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Adresas:
Miestas: Eisenberg
Pašto
kodas: 67304
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: roland.sprentzel@rps.aok.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Rahmenvertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
33196000
Pagalbinės medicininės priemonės
;
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Beschreibung: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beabsichtigt einen Rahmenvertrag gemäß § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie- und Medizintechnik sowie mit Rehabilitationsmitteln abzuschließen. Gegenstand des Rahmenertrages ist die mehrkostenfreie Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Anforderungen des jeweils aktuell geltenden Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V stellen die Mindestvoraussetzungen für die abzugebenden Hilfsmittel dar. Der Rahmenvertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge. Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Rahmenertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts. Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, da für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
33196000 Pagalbinės medicininės priemonės