Vokietija, VFR-Friedberg: Ryšių tinklas
Vokietija, VFR-Friedberg: Ryšių tinklas
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Wetteraukreis /Regionalentwicklung und Umwelt
Adresas: Europaplatz
Miestas: Friedberg
Pašto
kodas: 61169
Šalis: Vokietija, VFR
Asmuo
ryšiams: Zentrale Vergabestelle
El-paštas: zentrale_vergabestelle@wetteraukreis.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: www.wetteraukreis.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten lt. Bekanntmachung
Nuorodos numeris: 20-4-105
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
32412000
Ryšių tinklas
;
II.1.3) Sutarties tipas:
Prekės
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten:
Los 1: weiße NGA-Flecken, in ausgewählten Ortsteilen gemäß Leistungsbeschreibung und Adressliste
Los 2: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete I
Gewerbegebiet(e) Ranstadt: 1 Gebiet mit 21 Adressen
Gewerbegebiet(e) Rockenberg: 2 Gebiete mit 52 Adressen
Los 3: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete II
Gewerbegebiet(e) Büdingen: 2 Gebiete mit 19 Adressen
Gewerbegebiet(e) Gedern: 1 Gebiet mit 7 Adressen
Gewerbegebiet(e) Kefenrod: 1 Gebiet mit 9 Adressen
Gewerbegebiet(e) Nidda: 1 Gebiet mit 57 Adressen
Los 4: Sonderaufruf Schulen
Schule(n) Bad Vilbel: 6 Adressen
Schule(n) Büdingen: 5 Adressen
Schule(n) Friedberg: 9 Adressen
Schule(n) Karben: 3 Adressen
Schule(n) Kefenrod: 1 Adresse
Schule(n) Rosbach: 2 Adressen
Schule(n) Wöllstadt: 2 Adressen
Im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (im Folgenden kurz RL BMVI [Anlage21]) in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, in der Fassung der 1. Novelle vom 03.07.2018 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (Anlagen 20-26 (Aktuelle Versionen unter der Homepage der ateneKOM GmbH im Downloadbereich zur Breitbandförderung https://atenekom.eu).
Der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Auftragnehmer/Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed). (Anforderung gem. Anlage 21; Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z.B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z.B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z.B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z.B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
In dem von dem Konzessionsnehmer/Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag (Anlage 19) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer zu betreiben.
Weitere Details unter den einzelnen Losen bzw. in der Leistungsbeschreibung
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
32412000 Ryšių tinklas