Vokietija – Farmacijos produktai – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Vokietija – Farmacijos produktai – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: AOK Baden-Württemberg
Adresas: Presselstraße 19
Miestas: Stuttgart
Pašto
kodas: 70191
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: ohv@bw.aok.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: www.aok.de/bw
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Nuorodos numeris: OHV 2023
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
33600000
Farmacijos produktai
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 2024/S 121 - 372200 erweitert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen.
Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 23 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 01.3.2024 und beträgt maximal 15 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 01.7.2024 und beträgt maximal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der vierten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 01.9.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bzw. 1.4.2024 bzw. 1.7.2024 bzw. 1.9.2024 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
33600000 Farmacijos produktai