Vokietija – Techninio planavimo paslaugos – Erweiterung und Umbau zum Ganztag Grundschule am Wasser Bremen - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-3, 7 und 8 (HKLS)

Vokietija – Techninio planavimo paslaugos – Erweiterung und Umbau zum Ganztag Grundschule am Wasser Bremen - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-3, 7 und 8 (HKLS)


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
      Adresas: Theodor-Heuss-Allee 14
      Miestas: Bremen
      Pašto kodas: 28215
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: carlaalexandra.schroeder-vicente@immobilien.bremen.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Erweiterung und Umbau zum Ganztag Grundschule am Wasser Bremen - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-3, 7 und 8 (HKLS)
      Nuorodos numeris: IMBJ210011

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71356400 Techninio planavimo paslaugos ;

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita
;

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Im Rahmen des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau in Vorbereitung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung und der Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, soll die Grundschule Am Wasser mit einem Erweiterungsbau zu einer gebundenen Ganztagsschule ausgebaut werden. Im Vorfeld wurde u. a. eine Bedarfsplanung mit Vorkonzeption erstellt. Berechnungs- und Planungsgrundlage der Bedarfsplanung ist der Ausbau von einer 3-zügigen Grundschule zu einer gebundenen 4-zügigen Ganz-tagsschule mit W+E. Die Variante 04 wurde favorisiert und soll weiterverfolgt werden. Die eigentlich bestehende Dreizügigkeit soll im Neubau An-/ Erweiterungsbau als Vierzügigkeit ergänzt und im Bestandsgebäude fortgeführt werden. Für eine mögliche Umsetzung einer Fünfzügigkeit wird in der festgelegten Variante die Clusterbildung dargestellt. Zusätzliche besondere Bedarfe werden ebenfalls berücksichtigt. Der Einsatz geeigneter Möbel (Einbaumöbel oder lose Möblierung), die diesen Entwurfsansatz unterstützen, ist zu untersuchen. Der dreigeschossige Neubau (An- /Erweiterungsbau) soll wie bereits erläutert, an den Bestand angepasst werden. Dieser Neubau (An- /Erweiterungsbau) beinhaltet u. a. eine Mensa mit Küche sowie Klassenräume und Differenzierungsräume. Der gesamte Neubau (An- /Erweiterungsbau) liegt ca. 1,50 m tiefer zum Niveau des Erdgeschosses der Schule sowie zwei Obergeschosse, die ebengleich zu den Obergeschossen des Bestandbaus liegen. Dementsprechend muss das Gebäude an der südwestlichen Gebäudeseite geöffnet und die Schnittstelle zwischen Bestandsgebäude und Neubau geplant werden. Alle Übergänge der Anschlusspunkte von Neubau (An- /Erweiterungsbau) zu Bestandsgebäude, zur Ausbildung der erforderlichen Flächen, sind zu planen. Bei der Anbindung an das Bestandsgebäude, sind schadstoffbelastete Bauteile zu berücksichtigen. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes sind daher möglichst kleine Schwarzbereiche einzurichten. Der Schulbetrieb soll dabei weitestgehend während der Baumaßnahmen fortgesetzt werden. Der An- /Erweiterungsbau wird aufgrund des Ganztagsausbaus mit einer Mensa und Zubereitungsküche geplant. Aufgrund des pädagogischen Konzepts ist die Mensa zu zonieren, dieses kann durch mobile Möbel erfolgen. Des Weiteren wird der Nutzer die Mensa ebenfalls als Konferenzbereich nutzen. Ebenfalls wird der musikalische Schwerpunkt der Schule durch ein bühnenartiges Podest in der Mensa aufgenommen. Dieser Bereich soll sich zum Schulhof "öffnen", um eine Erweiterungsmöglichkeit für Veranstaltungen zu gewährleisten. Der gesamte Neubau (An- / Erweiterungsbau) ist barrierefrei zu planen. Der An- / Erweiterungsbau soll als Effizienzhaus Stufe 40 geplant werden. Die Planung konzentriert sich hierbei auf die Umsetzung des An- / Erweiterungsbaus und soll auch konzeptionell, wie in der Vorkonzeption dargestellt, umgesetzt werden. Die weitere Gestaltung des An- / Erweiterungsbaus ist in den weiteren Planungsschritten mit der Stadtplanung abzustimmen, um zu entscheiden, ob ein Gestaltungsgremium einberufen werden soll. Da es sich um einen um einen Anbau handelt, ist die Einberufung eines Gestaltungsgremiums seitens der Stadtplanung im Moment nicht erforderlich. Für die weitere Planung ist die Stadtplanung einzubeziehen.

    II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71356400 Techninio planavimo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.