Ketvirtadienis, gruodžio 25 d.

Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Samtgemeinde Bersenbrück - Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule in Rieste

Vokietija – Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos – Samtgemeinde Bersenbrück - Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule in Rieste


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Samtgemeinde Bersenbrück
      Adresas: Lindenstraße 2
      Miestas: Bersenbrück
      Pašto kodas: 49593
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Samtgemeinde Bersenbrück - Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule in Rieste
      Nuorodos numeris: 537-24

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71000000 Inžinerijos paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt, den Westflügel der Grundschule Rieste energetisch zu sanieren sowie Umbauarbeiten durchzuführen und einen Erweiterungsbau für allgemeine Unterrichtsräume neu zu errichten. Die hierfür erforderlichen Planungs-leistungen sind im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens zu vergeben. Die Gesamtmaßnahme ist in 2 Kostenstellen (Abrechnungsstellen) zu gliedern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist im Angebot als Besondere Leistung einzukalkulieren. Kostenstelle I: Energetische Sanierung des Westflügels Die Westflügel der Grundschule Rieste wurde im Laufe der Jahre mehrmals erweitert. Zwar wurden in der Nutzungszeit verschiedene Sanierungsschritte durchgeführt, wie z. B. Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Treppenhäuser, Akustikmaßnahmen, sowie Austausch der Beleuchtung. Geplant ist die Komplettsanierung des gesamten Gebäudekörpers. Grundsätzlich ist als Energiestandard nach BEG Energieeffizienzhaus 40 anzustreben. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in Absprache mit einem zu beauftragten Energieberater, der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung sowie der verschiedenen Nutzer des Gebäudes abzustimmen. Im Zuge der Abarbeitung der Leistungsphasen 1-2 ist durch Bauteilöffnungen der allgemeine Gebäudezustand festzustellen und auf dieser Untersuchungsbasis ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Die Beauftragung der hierfür erforderlichen Handwerker erfolgt durch die Samtgemeinde Bersenbrück in Absprache mit den Planenden. Grundsätzlich sind sämtliche technische Einrichtungen, wie Kabel, elektrische Versorgungsleitungen sowie das Heizungsverteilungssystem und Trinkwassersystem komplett auszutauschen. Über den Einbau von Lüftungsanlagen ist im Planungsprozess zu entscheiden. Zusätzlich soll der Gaskessel im Keller stillgelegt und entsorgt werden. Es ist anzustre-ben, das komplette Schulsystem über eine Wärmepumpe - betrieben mit Erdwärme - zu realisieren. Genügend Fläche im Bereich der Grünanlage auf der Westseite ist vorhanden, um mit vertikalen Erdsonden genügend Wärmekapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Dachfläche soll mit PV-Anlagen ausgestattet werden, um den Eigenverbrauch des gesamten Schulsystems zu optimieren. Es ist vorgesehen Fördermittel gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie "Klimaschutz und Energieeffizienz"), aus dem EFRE Programm der EU und Land Niedersachsen zu beantragen, entsprechend sind die Vorgaben der Fördermittelgeber in Planverfahren zu beachten. Des Weiteren ist die Abgrenzung zwischen energetischer Sanierung und Umbau-, bzw. Erweiterungsmaßnahmen sicher zu stellen. Dieses ist über alle Leistungsphasen zu beachten. Kostenstelle II: Erweiterung Ganztagsangebot - Umbau und Erweiterung des Westflügels Gemäß Raumplan soll durch Umbaumaßnahmen im Westflügel sowie durch eine Erweiterung die benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Folgende Planungsvorgaben sind zu beachten: - Barrierefreie witterungsunabhängige Zugänglichkeit sämtlicher Räumlichkeiten im Erd- und Obergeschoss incl. der Anbindung des Erweiterungsbaus an die vorhandene Bausubstanz. - Idealisierte Zuordnung von einem Gruppenraum zu zwei allgemeine Unterrichtsräume. Eine direkte Anbindung ist nicht zwingend notwendig. - Die Aula wird nicht mehr benötigt und kann zurückgebaut werden. Der unterhalb der Aula liegende Heizöltank ist zu entsorgen. - Das Büro und die integrierte Werkstatt des Hausmeisters wird direkt neben der Mensa in den ehemaligen Kicker-Raum verlagert und ist nicht Bestandteil der Planungen. - Die zu Lagerräumen umgebauten Garagen sind nicht nutzbar und sollen abgerissen werden. Diese Lageräume sind zu ersetzen und gemäß Raumplan zu erweitern. Auf dem direkt neben der Garage liegenden Trafo wird hingewiesen. - Das Flurstück 166/6 befindet sich nicht im Besitz des Auftraggebers und kann nicht bebaut werden. Mit der Bearbeitung ist unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Entwurf soll dem Auftraggeber bis zur 3. KW 2025 vorgelegt werden, um den Fördermittelantrag zum Stichtag 01.03.2025 realisieren zu können. Der Baubeginn ist zum 01.07.2025 und die Fertigstellung zum 31.10.2026 vorgesehen. Die Gesamtbaukosten KG 300 und 400 werden auf rund 3,5 Mio. EUR netto geschätzt.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71000000 Architektūros, statybų, inžinerijos ir inspektavimo paslaugos
      71300000 Inžinerijos paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.