Vokietija – Valymo paslaugos – Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Vokietija – Valymo paslaugos – Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
      Adresas: Wolframstraße 89-92
      Miestas: Berlin
      Pašto kodas: 12105
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: Jobcenter-Tempelhof-Schoeneberg@jobcenter-ge.de
      Interneto adresas (-ai):

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
      Nuorodos numeris: ZV-CB-24-1165000-4121.03

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      90910000 Valymo paslaugos ;

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita
;

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb eine regelmäßige Reinigung notwendig. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort der Leistungserbringung für alle zwei Lose ist: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Grundsätzliche Anforderungen für Los 1 und Los 2 • Das Reinigungspersonal soll ausreichend Deutsch sprechen, um sich mit Mitarbeitenden des Jobcenters ansatzweise verständigen zu können. Ein höfliches Auftreten wird erwartet.; • Das eingesetzte Reinigungspersonal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein.; • Das eingesetzte Personal muss über ein einwandfreies aktuelles (nicht älter als drei Monate) polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „N“ verfügen. Diese sind auf Kosten des AN in Kopie vor Beginn der Tätigkeit dem AG vorzuweisen.; • Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet nur gesundes Personal (Personen ohne ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz ) einzusetzen.; • Wird eine ausländische Person eingesetzt, so trägt der AN die Verantwortung, dass diese eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat. Diese Genehmigungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.; • Der AN trägt die Verantwortung für die Erfüllung aller relevanten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.; • Der AN verpflichtet sich alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz (ArbZG), des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) – sowie einschlägiger Tarifverträge.; • Das gesamte vom AN eingesetzte Personal ist zum Datenschutz zu belehren sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses hinzuweisen. Das eingesetzte Personal hat diese schriftlich zu bestätigen. Den Mitarbeitenden des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen sowie die Kommunikationsmittel und andere technische Einrichtungen (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) des AG zu benutzen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Es ist vom AN der vom AG vorgegebene Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses“ zu nutzen. Die von den Mitarbeitenden des AN unterschriebenen Erklärungen sind zu Vertragsbeginn dem AG in Kopie einzureichen. Der AN achtet insbesondere bei Personalwechsel oder Vertretungssituationen auf die eigenständige, rechtzeitige und schriftliche Belehrung.; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal über die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung und des Vertrages zu informieren (z.B. Sicherheitsstandards, Hygienevorschriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit der Reinigungschemie, etc.).; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal durch fachkundiges Personal einzuweisen und mit den Besonderheiten des Gebäudes vertraut zu machen sowie ausreichend und regelmäßig zu schulen und weiterzubilden.; • Das eingesetzte Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auf Kosten des AN auszustatten, so dass das Reinigungspersonal entsprechend zu erkennen ist. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt.; • Das eingesetzte Personal ist verpflichtet alle im Gebäude und auf dem Gelände der Dienststelle aufgefundenen Gegenstände dem Beauftragten des AG zu überreichen. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.; • In der Liegenschaft gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Das vom AN eingesetzte Personal hat sich an das generelle Alkohol- und Rauchverbot auf dem Gelände des AG zu halten. Unter Drogen oder Alkohol oder vergleichbaren Substanzen stehenden Mitarbeitenden ist der Dienstantritt durch den AN bzw. deren Interessen vertretende Aufsichtskraft vor Ort zu verwehren.; • Der AN trägt die Verkehrssicherungspflicht und hat somit notwendige und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Gefahren, Risiken und / oder Schäden zu verhindern.; • Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen und / oder Erscheinungsbild und / oder Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus oder eines ähnlichen Grundes beim AG und / oder Dritten wecken könnten.

    II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      90910000 Valymo paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.