Vokietija – Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos – Erschließung- Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung

Vokietija – Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos – Erschließung- Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
      Adresas: Egonstr. 12
      Miestas: Gelsenkirchen
      Pašto kodas: 45896
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: info@egnzw.de
      Interneto adresas (-ai):

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Erschließung- Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      71240000 Inžinerijos paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Die ehemalige Schachtanlage wurde rund 100 Jahre für den bergbaulichen Betrieb genutzt, bevor dieser in Ende 2008 eingestellt wurde. Das von Südwesten nach Nordosten gestreckte Bergwerksareal hat eine maximale Länge von circa 1.400 m und eine maximale Breite von circa 530 m. Da für die Nutzung des Standortes in der Vergangenheit größere Aufschüttungen notwendig waren, ergeben sich heute für die Bergwerksfläche zahlreiche Anschlussböschungen an das umgebende Gelände. Höhenunterschieden von bis zu 10 m. Das inhomogene, nicht gleichmäßig verdichtete Aufschüttungsmaterial eignet sich zudem nicht als gründungsfähiger Baugrund für eine Neubebauung. Während des Betriebs wurden immer wieder je nach Erfordernis und Nutzung Gebäude und Anlagen abgebrochen und diese Flächen teilweise neuüberbaut. Aus diesen vielfältigen baulichen oft nicht hinreichend dokumentierten Vornutzungen resultiert die Notwendigkeit der intensiven Baugrundaufbereitung. Im Rahmen der Beendigung der Bergaufsicht dieser Fläche muss von Seiten des Bergbaubetreibers (RAG AG) das sog. ABP-Verfahren (Abschlussbetriebsplan) durchgeführt werden mit dem Ziel, die Fläche gefahrenfrei zu hinterlassen. Im Zuge dessen wurden bereits alle übertägigen Anlagen und Gebäude (bis 50 cm unter GOK) entfernt, welche sich nicht im Hinblick auf eine Folgenutzung eignen. Hohlräume und Keller wurden mit Lockermassen verfüllt. Die Leistungsverzeichnisse für die Maßnahmen im Rahmen der Bodensanierung (Hotspotsanierung) werden von Seiten RAG zugearbeitet und fließen als separates Los in eine gemeinsame Ausschreibung ein. Entsprechend unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortungen ist die Bodensanierung des Areals in verschiedenen Verfahren zu regeln: Der Sanierungsplan Allgemeiner Teil wurde im Juni 2024 fertiggestellt und ist mittlerweile sowohl von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie als auch von den beteiligten Umweltbehörden genehmigt. Er beschreibt die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Bodensanierung und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten. Die eigentlichen Maßnahmen werden in den Teilsanierungsplänen I und II beschrieben. Der Teilsanierungsplan I liegt in seiner Schlussfassung vor und wird zeitnah bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung eingereicht. Er regelt alle im bergrechtlichen Verfahren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, im Wesentlichen die sog. Hot-Spot-Sanierung sowie den Umgang mit dem Umlagerungsbauwerk, in welchem die Altlasten gekapselt werden. Der Teilsanierungsplan II befindet sich derzeit noch in Arbeit und soll im I. Quartal 2025 bei den Umweltbehörden (Stadt GE und Kreis RE) eingereicht werden. In diesem Sanierungsplan werden alle Maßnahmen geregelt, die außerhalb des bergrechtlichen Verfahrens (und damit im Zuständigkeitsbereich der EG NZW) laufen.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      71240000 Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos
      71300000 Inžinerijos paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.