Ketvirtadienis, gruodžio 25 d.

Vokietija – Kompiuterių pelės – Nachhaltige Computer-Mäuse und Tastaturen - Auftragsänderung

Vokietija – Kompiuterių pelės – Nachhaltige Computer-Mäuse und Tastaturen - Auftragsänderung


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
      Adresas: Brühler Straße 3
      Miestas: Bonn
      Pašto kodas: 53119
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: zib@bescha.bund.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Nachhaltige Computer-Mäuse und Tastaturen - Auftragsänderung
      Nuorodos numeris: ZIB 15.06 - 9989/19/VV:1

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      30237410 Kompiuterių pelės

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Die Auftragnehmerin CANCOM Public GmbH (Anschrift: Granatenstraße 19, 13409 Berlin) hatte im offenen Verfahren nach produktneutraler Ausschreibung den Zuschlag für obigen Auftrag für die Lieferung von Nachhaltige Computer-Mäuse und Tastaturen von Fujitsu erhalten (Rahmenvereinbarung 21238). Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hatte, sich hinsichtlich Client-Geräten vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, soll die Rahmenvereinbarung mit Geräten eines alternativen Herstellers fortgesetzt werden. Zugleich wurden aufgrund der gestiegenen Selbstkosten die Preise der Geräte angepasst, eine Änderung des Auftragswerts ist damit jedoch nicht verbunden. Die Auftragsänderung ist ohne Durchführung eines neues Vergabeverfahren gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Die Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nachdem der Hersteller Fujitsu angekündigt hat, sich vollständig aus dem Europäischen Markt zurückzuziehen, werden die angebotenen Geräte nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies war für die Auftraggeberin keinesfalls vorhersehbar gewesen. Die Bundesverwaltung ist auf die Geräte angewiesen, da die Arbeitsplätze ohne nachhaltige Mäuse und Tastaturen nicht voll funktionsfähig sind. Die Auftragnehmerin hat aufgrund der Steigerung der Selbstkosten hinsichtlich der Preise einen Anspruch auf Anpassung der Preise der Geräte gem. § 313 Abs. 1 BGB. Die Auftragnehmerin hatte bei Angebotsabgabe damit gerechnet, die Rahmenvereinbarung mit den ursprünglich angebotenen Geräten zu erfüllen. Mit Rückzug des Herstellers ist die Grundlage hierfür weggefallen, die gestiegenen Selbstkosten müssen daher Berücksichtigung finden. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich hierdurch nicht. Der Auftrag umfasst wie bislang die Lieferung von nachhaltigen Computer-Mäusen und Tastaturen. Die angebotenen Geräte wurden auf die Erfüllung der vorgegebenen Leistungsmerkmale geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die angebotenen Geräte sämtliche Leistungskriterien erfüllen, die vorgegeben waren. Die Auftragnehmerin hätte daher auch mit diesen Geräten im seinerzeitigen Vergabeverfahren ein Angebot abgeben können, da die Ausschreibung produktneutral erfolgt war. Gem. § 132 Abs. 2 GWB darf der Auftragswert um nicht mehr als 50% erhöht werden. Diese Vorgabe ist ebenfalls erfüllt, denn die Änderung betrifft lediglich die einzelnen Gerätepreise, eine Änderung des Gesamtauftragswerts ist hiermit nicht verbunden.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      30237410 Kompiuterių pelės
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.