Vokietija – Pašto ir telekomunikacijų paslaugos – Postdienstleistungen LRA
Vokietija – Pašto ir telekomunikacijų paslaugos – Postdienstleistungen LRA
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als Stellvertreter der genannten Landesrundfunkanstalten
Adresas: Freimersdorfer Weg 6
Miestas: Köln
Pašto
kodas: 50829
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabe@beitragsservice.de
Interneto adresas (-ai):
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Postdienstleistungen LRA
Nuorodos numeris: BW 10/24
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
64000000
Pašto ir telekomunikacijų paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt mit diesem Vergabeverfahren in 11 Losen pro Los einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen für folgende öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten als Auftraggeber aus:
- Südwestrundfunk (SWR), Lose 1 bis 3,
- Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR), Los 4,
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Los 5,
- Hessischer Rundfunk (hr), Los 6,
- Radio Bremen (rb), Los 7,
- Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Lose 8 und 9 sowie
- Norddeutscher Rundfunk (NDR), Lose 10 und 11.
Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den einzelnen vorgenannten öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (nachfolgend "LRA" genannt) erbracht. Der Beitragsservice schließt den Rahmenvertrag pro Los als Stellvertreter dieser öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ab.
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung von Postdienstleistungen gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber.
Die Postdienstleistungen umfassen insbesondere die Abholung, Frankierung, Sortierung und Zustellung der beim jeweiligen Auftraggeber anfallenden Sendungen sowie die Rücklieferung bzw. Vernichtung von unzustellbaren Sendungen oder Nachsendung an die Umzugsadresse bei Vorlage eines Nachsendeauftrags.
Es wird ein Rahmenvertrag pro Los abgeschlossen. Den Zuschlag erhält pro Los jeweils das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters.
Für jedes Los wird eine garantierte Mindestabnahmemenge, eine Planmenge und eine Höchstmenge ausgeschrieben. Die Abnahme der Mindestmenge des jeweiligen Loses durch die LRA wird garantiert. Bei Nichterreichen dieser Mindestabnahmemenge erfolgt eine Kompensationszahlung. Die Planmenge stellt die aktuell geplante Menge pro Briefart dar. Eine Abnahmepflicht besteht bzgl. der Planmenge nicht. Mit Erreichen der Höchstmenge endet der Rahmenvertrag des jeweiligen Loses automatisch.
Einzelheiten zur Mindestmenge, Planmenge sowie Höchstmenge pro Los
sind unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung zu finden.
Es ist beabsichtigt, ab dem 01.07.2025 einen Rahmenvertrag pro Los mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen. Daneben erhält die jeweilige LRA die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung des Vertrags (zu gleichen Konditionen) um jeweils 12 Monate bis längstens zum 30.06.2029 (zzgl. 3 Monate, falls sich das nachfolgende Vergabeverfahren verzögern sollte). Die jeweilige LRA ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der Auftrag fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Der Bieter verpflichtet sich, für die Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Auftrages die Anforderungen nach
§ 6 Abs. 1, 2, 6 und 7 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten.
Im vorliegenden Fall besteht die Möglichkeit, die ausgeschriebenen Postdienstleistungen als Universaldienstleistungen anzubieten.
Die Bieter können daher, sofern sie selbst im Rahmen der Leistungserbringung auf die Deutsche Post AG (DP AG) als Universaldienstleister im Rahmen der Leistungserbringung zurückgreifen müssen, davon ausgehen, dass im Innenverhältnis zum Beitragsservice abweichende Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DP AG vorrangig vor den Regelungen des Rahmenvertrags (Anlage A12) zur Anwendung kommen.
Es handelt sich insbesondere um folgende AGB:
- AGB Brief National,
- AGB Brief International sowie
- AGB Teilleistungen Kunde Brief bzw. AGB Konsolidierung.
Etwaige sonstige entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sowie eingereichte Vertragsmuster oder Änderungsvorschläge der Bieter, die nicht ausdrücklich vom Beitragsservice angefordert wurden, finden keine Anwendung und sind gegenstandlos und werden grundsätzlich nicht be-rücksichtigt.
Weitere Einzelheiten zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung (Teil B.)) zu entnehmen.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
64000000 Pašto ir telekomunikacijų paslaugos