Vokietija – Remonto ir priežiūros paslaugos – Wartungsvertrag Schnelsentunnel
Vokietija – Remonto ir priežiūros paslaugos – Wartungsvertrag Schnelsentunnel
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord
Adresas: Heidenkampsweg 96-98
Miestas: Hamburg
Pašto
kodas: 20096
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: vergabe.nord@autobahn.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.autobahn.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Wartungsvertrag Schnelsentunnel
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
50000000
Remonto ir priežiūros paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Die Tunnelanlage Schnelsentunnel (SCT) wurde 2019 für den Verkehr in Betrieb genommen, damit
wurde gemäß Bauvertrag ein Wartungsvertrag zwischen der VIA Solution Nord, als Betreiber des
Tunnels, und ARGE A7 des Bauprojektes geschlossen. Die betriebstechnische Ausstattung erfolgte
durch den Subunternehmer Siemens AG, welcher damit die wartungstechnische Koordination und
Abwicklung für 5 Jahre übernommen hat. Die betriebstechnische Ausstattung dient dem Schutz des
Bauwerks und der Verkehrsteilnehmer, sowie der Sicherheit der Mitarbeiter und Anlagen, gemäß
EABT, RE-ING und ZTV-ING sowie aller bei Umsetzung angewandter Normen und Richtlinien.
Um die Schutz- und Sicherheitsfunktion zu gewährleisten, müssen die betriebstechnischen
Einrichtungen gemäß den aktuell geltenden Vorschriften & Herstellervorgaben gewartet und
instandgehalten werden.
Dies hat gemäß den vorgenannten Vorschriften durch anlagenspezifisch geschultes und zertifiziertes
Personal, Gerät und Material regelmäßig zu erfolgen.
Zum Schutz des öffentlichen Straßenverkehrs im Tunnel, verfügt der Schnelsentunnel über komplexe
steuerungstechnische Automatisierungs- und dem Leitsystemanlage. Die Leitsystemanlage bestehend
aus Automatisierungsebene (AUT) und Anlagenleitebene (ALE HATMS), wurde durch Firma Siemens
erstellt. Die Programmierung von AUT und ALE wurde im Projekt Schnelsentunnel komplett
verschlüsselt und liegt nicht quelloffen und bearbeitbar vor. Die komplexen und sicherheits-relevanten
Programmlogiken wurden durch Firma Siemens programmiert. Änderungen, Wiederherstellung der
Software müssen zwingend durch Firma Siemens erfolgen, weil die Firma als Errichter eigene Logiken
in die Steuerungstechnik implementiert hat und gleichzeitig die Gewährleistung der Funktionalität
sicherstellt. Dazu kommt der Aspekt der Codeverschlüsselung, der sich vertragstechnischen im DEGES-
Projekt nicht umgehen ließ.
Ein Tunnel besteht automatisierungstechnisch aus diversen Funktionsgruppen:
NR: Notrufeinrichtungen
VI: Videotechnik, bestehend aus Videomanagement, Kameras, Videoanalyse;
LA: Lautsprecheranlage;
BE: Beleuchtung;
BM: Brandmeldeanlage;
LU: Lüftungsanlage;
LW: Löschwasseranlage;
AW: Abwasseranlage;
EN: Energieanlage, bestehend aus Mittelspannungs-, Niederspannungs- und USV-anlagen;
BT: Betriebstechnik;
LT: Leittechnik, bestehend aus Netzwerktechnik
IT-Infrastruktur;
VT: Verkehrstechnik für den Wartungsvertrag relevant die Schnittstelle zur
verkehrstechnischen Unterzentrale, die verkehrstechnischen Geräte sind nicht Gegenstand
dieses Wartungsvertrages (gesonderter Vertrag).
Alle Funktionsgruppen bestehen in der sogenannten Feldebene aus diversen betriebstechnischen
Feldgeräten. Alle Geräte kommunizieren mit der verschlüsselten AUT und ALE. Für Betrieb, Wartung,
Prüfung, Störungsbearbeitung ist immer die Prüfung des gesamten Systemverbundes erforderlich.
Passwörter, Programmierung, technisches Software-Know-How liegt allein bei Firma Siemens.
Das Tunnelbetrieb-Kompetenzzentrum schlägt vor, den bisherigen Wartungsvertrag mit Fa. Siemens
fortzusetzen und freihändig zu vergeben. Es wird ein wirtschaftlicheres Angebot erwartet, dadurch
dass die ARGE A7 als „Mittelfirma“ nicht mehr notwendig ist und die sonst anfallenden ARGEzuschläge
entfallen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist kein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erwarten, da jede
„dritte“ Firma zur Durchführung und Prüfung der Anlage Firma Siemens als Nachunternehmer mit
beauftragen müsste. Der Koordinations- und Abstimmungsaufwand steht in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis und produziert im Ereignis- und Störfall unnötig lange Informationsketten und Wartezeiten.
Ein AN Wechsel hat Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Es entsteht ein zusätzlicher
Kommunikationsaufwand und damit eine zusätzliche Fehlerquelle. Die Mitarbeiter der Fa. Siemens, als
Errichter- und bisherigen Wartungsfirma, sind in besonderem Maße mit den technischen Anlagen und
Betriebsabläufen vertraut. Ein vollständiger Wechsel des eingesetzten Wartungspersonals aufgrund
eines Wechsels des Auftragnehmers bedeutet diesbezüglich einen Informationsverlust und birgt
entsprechende Risiken für den Betriebsablauf. Insbesondere bei der Bearbeitung von Störungen kann
es zu Verzögerungen kommen, die sich auch auf den Verkehrsfluss im Tunnel auswirken können, bis
zur Vollsperrung der Autobahn.
Eine öffentliche Ausschreibung und ein eventueller Wechsel des Auftragsnehmers für die Wartung und
Instandsetzung der Betriebstechnik Schnelsentunnel würde unverhältnismäßige Risiken im Betrieb
einer sicherheitstechnischen Anlage mit sich bringen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde einen vollständigen Wechsel des eingesetzten
Wartungspersonals bedeuten, womit ein unverhältnismäßig hohes Maß an Einarbeitung für den
Auftragnehmer, sowie den Auftraggeber notwendig wäre. Zudem bleibt auch nach einer
umfangreichen Einarbeitung von neuem Personal ein gesteigertes Risiko für unbeabsichtigte
Wechselwirkungen mit der Betriebstechnik, da diese nur verschlüsselt vorliegt und immer nur mit
Firma Siemens bedienbar ist. Diese können störende Auswirkungen auf den öffentlichen
Straßenverkehr im Tunnel haben und sind in der Öffentlichkeit nicht vertretbar.
Eine vollständige, normenkonforme Wartung- und Instandsetzung der Anlagen über alle Ebenen
hinweg (Feldebene, Automatisierungseben, Anlagenleitebene) kann nur durch das Personal des
Herstellers und Errichters des leittechnischen Systemverbundes (Siemens AG) durchgeführt werden.
Eine Abweichung davon würde unverhältnismäßige Risiken mit sich bringen.
Folglich kann gemäß §14 Abs. 4 Nr.:2b „die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen
erbracht oder bereitgestellt werden …“. Dieses Unternehmen ist die „Siemens AG“ als Errichter und
bisherige Wartungsfirma.
Entsprechend soll die Firma Siemens mit der Wartung der Betriebstechnik am Schnelsentunnel betraut
werden.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
50000000 Remonto ir priežiūros paslaugos