Vokietija – Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos – Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
Vokietija – Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos – Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
I dalis: Perkančioji organizacija
I.1) Pavadinimas ir adresai:
Oficialus
pavadinimas: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Adresas: Universitätsstr. 58
Miestas: Bochum
Pašto
kodas: 44789
Šalis: Vokietija
Asmuo
ryšiams:
El-paštas: einkauf@bogestra.de
Interneto adresas (-ai):
Pagrindinis adresas: https://www.bogestra.de
II dalis: Objektas
II.1.1) Pavadinimas:
Generalplaner für neuen Busbetriesbhof
II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:
71240000
Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos
II.1.3) Sutarties tipas:
Kita
II.1.4) Trumpas aprašymas:
Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof in Bochum.
Der neue Standort soll ausschließlich für Kraftomnibusse mit erneuerbaren Antriebsenergien entstehen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen, nämlich den Stufen I (Lph. 1 bis Lph. 4 gem. HOAI),
der Stufe II (Lph. 5 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den ersten Bauabschnitt
und Stufe III (Lph. 4 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den zweiten Bauabschnitt.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Falle der Vereinbarung von Leistungsstufen zunächst mit Zuschlag nur die Leistungen der Stufe I.
Sie beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) bis Genehmigungsplanung (Lph. 4).
Im Rahmen der einzelnen Leistungsstufen hat der Auftragnehmer alle jeweils zugeordneten Leistungen der einzelnen Planungsdisziplinen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe II) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Stufe II zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe I und Vorliegen des Bebauungsplans übertragen werden.
Die Beauftragung von Leistungsstufen kann, soweit projektspezifisch erforderlich, auch teilweise, ggf. auch in mehreren Teilen erfolgen. Die Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen der Stufe II und Stufe III besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe III innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe III) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wird der Auf-tragnehmer nicht mit weiteren Stufen beauftragt, so stehen ihm für diese Leistungsteile weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, ist der Auftragnehmer zu deren Erbringung zu den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der noch nicht abgerufenen Leistungsstufen ab dem Leistungsabruf des Auftraggebers zu erbringen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Leistungen einer weiteren Stufe nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten beauftragt, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass die Leistungen der vorangehenden Stufe vollständig fertig gestellt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot für den Abruf der weiteren Leistungsstufe zu widerrufen.
Der Widerruf kann nur erfolgen, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen aufgefordert hat, die Anschlussbeauftragung auszusprechen und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle dieses Widerrufs werden dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen der vorangegangenen beauftragten Stufen vergütet, weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht.
In der bloßen Annahme von einzelnen Leistungen aus einer noch nicht beauftragten Stufe liegt keine Anschlussbeauftragung des Auftragnehmers mit einer oder mehreren Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars herleiten.
II.2) Aprašymas:
II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):
71240000 Architektūros, inžinerijos ir planavimo paslaugos