Ketvirtadienis, gruodžio 25 d.

Vokietija – Medicinos programinės įrangos paketai – Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Service

Vokietija – Medicinos programinės įrangos paketai – Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Service


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: ARBERLANDKliniken Kommunalunternehmen
      Adresas:
      Miestas: Regen
      Pašto kodas: 97318
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: f.siebler@gvw.com
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Bereitstellung, Implementierung und Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Service

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      48180000 Medicinos programinės įrangos paketai

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      1. Für das Beschaffungsvorhaben haben sich 56 Krankenhausträger mit 111 Krankenhäusern und rund 25.000 stationären Betten zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen. Ziel ist die Einführung eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement für das Datenmanagement der Auftraggeber und innovative Anwendungen durch den Auftragnehmer im Wege der Ersatzvornahme. 2. Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigen die einzelnen Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln überwiegend die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV in der Version 4 mit Stand vom 2. Oktober 2023 („KHZG-Förderrichtlinie“). Dazu wurden von den betreffenden Auftraggebern für den Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV entsprechende Förderanträge eingereicht. 3. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf). Das interoperable Patientenportal muss das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen. Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen zwingend und nachweislich • die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertat-bestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV und • die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden. Darüber hinaus muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die KANN-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV zu erfüllen. 4. Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.: • Unterstützungsleistungen für das Gesamtprojekt und der Projektierungen und dabei insbesondere Koordination sowie Prozess- und Integrationsunterstützung, • Aufbau eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen, • Bereitstellung und Implementierung des interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere o Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS, Archiv und/oder PACS bei den einzelnen Auftraggebern unter Berücksichtigung der gewählten Anbindungsstufe (1, 2, 3a oder 3b), o Anbindung von weiteren TI-Diensten und Anwendungen sowie o Schulungsleistungen im Zeitraum während und nach der Implementierung des Patientenportals, • Betriebs- und Serviceleistungen, • Interimistischer und zeitlich begrenzter Betrieb eines Rechenzentrums für den technischen Hochlauf der Systemlösung, sowie • Migrationsleistungen für Umzug des Patientenportals in andere Rechenzentrumsumgebung (optional). Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit den Auftraggebern zu erbringen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass unter anderem der Umfang von Abstimmungen und der Aufwand für Schnittstellenrealisierung durch Ausarbeitung eines Prozess- und Implementierungsstandard unmittelbar nach Auftragserteilung so-weit möglich reduziert wird und eine Einführung des Patientenportals auf diese Weise bis spätestens 30. November 2025 erfolgen kann. Die weiteren Einzelheiten zum Vergabeverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      48180000 Medicinos programinės įrangos paketai
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.