Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – Tyrimo projektas, skirtas įvertinti sterilizacijos reglamentavimą globos teisėje pagal senąjį ir naująjį įstatymą

Vokietija – Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos – Tyrimo projektas, skirtas įvertinti sterilizacijos reglamentavimą globos teisėje pagal senąjį ir naująjį įstatymą


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
      Adresas:
      Miestas: Berlin
      Pašto kodas: 10117
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: forschung@bfj.bund.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas:

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Forschungsvorhaben zur Evaluierung der Sterilisationsregelung im Betreuungsrecht nach altem und nach neuem Recht
      Nuorodos numeris: III 3 3003/03-0007

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      73000000 Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Das Forschungsvorhaben soll sich entsprechend der Vorgaben des Reformgesetzgebers schwerpunktmäßig auf die Anwendungspraxis der Sterilisationsregelung im Jahr vor und im Jahr nach der Neuregelung des Sterilisationsparagraphen beziehen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Um möglichst belastbare Aussagen über die Anwendungspraxis vor und nach der Neuregelung treffen zu können, soll darüber hinausgehend eine größere Zahl von Gerichtsakten ausgewertet werden, indem der Untersuchungszeitraum auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgedehnt wird. Dementsprechend sollen die bundesweit bei den Betreuungsgerichten anhängigen Gerichtsverfahren aus den Jahren 2021/22 und 2023/24 ausgewertet und miteinander verglichen werden. Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, in welchen konkreten Fallgestaltungen die Einwilligung in eine Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. und § 1830 BGB erklärt und genehmigt wurde und in welchen konkreten Fallgestaltungen eine Einwilligung oder eine gerichtliche Genehmigung versagt wurde. Es soll insbesondere untersucht werden, ob die Betroffenen im Entscheidungsprozess ausreichende Unterstützung erhielten, welche Gefahren als Grund für die Sterilisation angenommen wurden und mit welchen Maßnahmen den Gefahren begegnet werden konnte. Des Weiteren soll nach Möglichkeit untersucht werden, ob auch Frauen sterilisiert wurden, die nicht einwilligungsfähig waren, von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aber als einwilligungsfähig eingestuft wurden, um ein betreuungsgerichtliches Verfahren zu umgehen. Damit soll die Untersuchung eine rechtstatsächliche Grundlage für die Frage bilden, ob ein Bedürfnis dafür besteht, die Sterilisation von einwilligungsunfähigen Erwachsenen auf Grundlage einer stellvertretenden Einwilligung in engen Ausnahmefällen weiterhin zuzulassen, ob der Schutz der betroffenen Personengruppe durch die Neuregelung ausreichend ist oder bis hin zu einem Verbot verstärkt werden sollte. Die Untersuchung soll Erkenntnisse dazu liefern, ob die geltende Regelung in § 1830 BGB zufriedenstellende Lösungsmöglichkeiten bietet oder ob es – etwa wegen der Komplexität des Verfahrens – zu rechtswidrigen Umgehungen kommt. Zur Methodik: Es sollen die in den Jahren 2021/22 nach § 1905 BGB a. F. entschiedenen und die in den Jahren 2023/24 nach § 1830 BGB eingeleiteten Verfahren (insgesamt etwa 70 bis 80 Verfahren) untersucht werden, indem die Gerichtsakten hierzu ausgewertet werden. Des Weiteren sollen Betroffene und weitere an einer Entscheidung über die Sterilisation beteiligte Personen (Sterilisationsbetreuerinnen und -betreuer, Angehörige, Einrichtungsmitarbeitende oder -leiter/innen, Verfahrenspfleger/innen, Sachverständige, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Betreuungsrichter/innen, Betreuungsbehörden) interviewt werden. Auch sollen Expertinnen und Experten aus der Praxis, Wissenschaft und den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen interviewt werden. Um das Dunkelfeld zu beleuchten, sollen zudem in einer Stichprobe auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (ggf. in einfacher Sprache) befragt werden, ob sie sterilisiert wurden und dies gerichtlich genehmigt worden ist. Das Forschungsdesign sollte dabei möglichst partizipativ ausgestaltet sein. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze – nicht abschließend – vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      73000000 Mokslinių tyrimų ir taikomosios veiklos paslaugos bei su jomis susijusios konsultacinės paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.