Trečiadienis, gruodžio 24 d.

Vokietija – Aplinkosauginės paslaugos – Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2028

Vokietija – Aplinkosauginės paslaugos – Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2028


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Landesamt für Umwelt
      Adresas: Kaiser-Friedrich-Straße 7
      Miestas: Mainz
      Pašto kodas: 55116
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: haushalt@lfu.rlp.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: https://www.lfu.rlp.de

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2028
      Nuorodos numeris: LfU_13_62/2025

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      90700000 Aplinkosauginės paslaugos

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergeben sich für die Länder fortlaufende Verpflichtungen zur Beobachtung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3 BNatSchG). Diese bundesrechtlichen Vorgaben werden durch die landesrechtlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP) konkretisiert und ergänzt. Im Rahmen der Novellierung des LNatSchG RLP in 2015 sowie des BNatSchG in 2022 erfolgte eine Erweiterung des Katalogs der besonders geschützten Biotope um die gefährdeten Biotoptypen Felsflurkomplexe, Binnendünen, Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich in § 15 LNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) sowie um die Mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern in § 30 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope). Darüber hinaus ergeben sich aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-WVO) neue Verpflichtungen auf europäischer Ebene. Die Verordnung fordert eine umfassende Kenntnis über den Zustand von mindestens 90 % der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) bis spätestens 2030. Bis 2040 soll die Erfassung vollständig abgeschlossen sein. Die zuvor genannten Erweiterungen von BNatSchG und LNatSchG sowie die Zielvorgaben der EU-WVO erhöhen die Anforderungen an die systematische Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 wurde zunächst mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen (= Grünlandkartierung). Die Kartierung wird dabei in Jahresintervallen durchgeführt, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst. Ab dem Jahr 2027 soll die Kartierung der geschützten Grünlandbiotope aus Anlage LB 2 um weitere gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen aus Anlage LB 4 und Anlage LB 5 erweitert werden (= Biotopkartierung). Im Folgenden wird der Begriff Biotopkartierung als Überbegriff für die Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT, inkl. Grünlandbiotopen verwendet. Die Biotopkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Biotopkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen. Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Biotopkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Biotopkartierung (vgl. Anlage LB 3). Zu Beginn jeden Jahres startet die Biotopkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Biotopkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1). Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (vgl. Abbildung 1; von 2026 bis Ende August 2028). Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2 sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Biotopkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt. Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Ahrweiler (10 Lose), Mayen-Koblenz (6 Lose) und Bad Dürkheim (2 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Informationen zur Grünlandkartierung in 2026 sowie Datenpakete_für_die_Los 1-18" . Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung 2026 zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026" in Anlage LB 3 zu entnehmen. Für den Kartierdurchgang 2 werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) sowie den Umfang der zu erfassenden Biotoptypen zu Beginn des Kartierdurchgangs bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      90700000 Aplinkosauginės paslaugos
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.