Ketvirtadienis, gruodžio 25 d.

Vokietija – Pastolių surinkimo darbai – Nachnutzung Neurozentrum - Schadstoffsanierung Fassade

Vokietija – Pastolių surinkimo darbai – Nachnutzung Neurozentrum - Schadstoffsanierung Fassade


I dalis: Perkančioji organizacija

    I.1) Pavadinimas ir adresai:

      Oficialus pavadinimas: Universitätsklinikum Bonn AöR
      Adresas: Venusberg-Campus 1
      Miestas: Bonn
      Pašto kodas: 53127
      Šalis: Vokietija
      Asmuo ryšiams:
      El-paštas: baueinkauf@ukbonn.de
      Interneto adresas (-ai):
      Pagrindinis adresas: http://www.ukbonn.de

II dalis: Objektas

    II.1.1) Pavadinimas:

      Nachnutzung Neurozentrum - Schadstoffsanierung Fassade
      Nuorodos numeris: 2022-003.04-212.1

    II.1.2) Pagrindinis BVPŽ kodas:

      45262100 Pastolių surinkimo darbai

    II.1.3) Sutarties tipas:

      Kita

    II.1.4) Trumpas aprašymas:

      Das Gelände des Universitätsklinikums Bonn (UKB) erstreckt sich auf dem Venusberg über eine Gesamtfläche von ca. 43 ha. Im Süden des Campus wird mit den Neubauten NPP und DZNE, den Bestandsgebäuden der Neurochirurgie und Epileptologie sowie dem Life&Brain und dem Gebäude 75 (Laborhaus inkl. Tierhaltung) der Neuroschwerpunkt geprägt. Der neurowissenschaftliche Schwerpunkt hat sich zusammen mit dem immunologischen Schwerpunkt zu einem prägenden Schwerpunkt der Universität Bonn entwickelt. Insbesondere zusammen mit dem Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. in der Helmholtz Gemeinschaft (DZNE), sowie der nun erfolgten neurowissenschaftlichen Ausrichtung des Forschungszentrums caesar in der Max-Planck-Gesellschaft befindet sich der neurowissenschaftliche Schwerpunkt in der Entwicklung zu einem Standort von international maßgebendem Rang. Die jetzige bauliche Struktur des Universitätsklinikums Bonn muss betriebsorganisatorische neu strukturiert werden. Insbesondere die Zergliederung in mehrere, teilweise weit entfernte Standorte und die Pavillonstruktur auf dem Venusberg werfen unter anderem folgende Probleme auf: unwirtschaftliche Doppelvorhaltung notwendiger Infrastruktur, lange Wege und hohes Transportaufkommen sowie unwirtschaftliche Kleinsteinheiten durch die vorgegebene Gebäudestruktur. Die Möglichkeit, Prozesse effizienter darzustellen oder anzupassen, fehlt aufgrund dieser Struktur. Daher wurde ein tragfähiges Konzept in Form eines Masterplans entwickelt, um das Universitätsklinikum Bonn konkurrenz- und zukunftsfähig zu gestalten. Der Masterplan wird jährlich fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Realisierung des Projektes NPP (Neurologie, Psychiatrie und Palliativmedizin) stellt somit einen wesentlichen Meilenstein zur Erreichung der im Masterplan avisierten Zentralisierung des Klinikbetriebs auf dem Campus Venusberg dar. Dabei werden nun wesentliche Funktionen der Krankenversorgung (Bettenstationen, Ambulanzen etc.) aus dem Bestandsgebäude der Neurologie (Gebäude 082) im o.g. Neubau NPP untergebracht, wodurch große Flächen im Bestand frei werden. Die Nachnutzung dieser Flächen, welche nach einer Generalsanierung sowie div. Umbauten geschaffen werden ist Inhalt der hier vorgesehenen zu vergebenden Planungsleistung. Im Gegensatz zur strukturellen und wissenschaftlichen Entwicklung des neurowissenschaftlichen Schwerpunktes hat sich die Raumsituation im wissenschaftlichen-theoretischen Bereich nicht kongruent entwickelt. Im Neubau NPP sind nur Flächen für die patientennahe Forschung verfügbar. Da für die wissenschaftliche Forschung aber auch dringend Flächen benötigt werden, ist die Planung der Nachnutzung des Gebäudes 082 größtenteils für Laborflächen vorzusehen. Allgemeine Beschreibung der Anforderung an den Planungsauftrag der Umbauleistungen im Gebäudekomplex der Gebäude 81 und 82: Der Gebäudekomplex Neurozentrum ist aus einem Wettbewerb Ende der 1950-er Jahre hervorgegangen. Die sog. Nervenklinik (heute Neurologie, Gebäude 82) wurde als erster Bauabschnitt des Wettbewerbsergebnisses 1965 realisiert. Die Neurochirurgie (Gebäude 81) war in diesem Wettbewerb als 2.Bauabschnitt im Jahr 1971 realisiert worden, so dass die damaligen Räumlichkeiten im Gebäude Wilhelmstraße (Stadtgebiet) geräumt werden konnten. Die Gebäudestruktur beider Gebäude bringt es mit sich, dass zahlreiche Räume innenliegend und damit nicht tagesbelichtet sind (eingeschränkte Arbeitsplatzverhältnisse). Zwischen beiden Gebäuden bestehen in den Geschossen EG und 1.UG direkte bauliche Zusammenhänge. Im Anschlussbereich der Neurologie zur Neurochirurgie liegt der einzige Hörsaal (190 Plätze) im Komplex, der sich vom EG ins 1.UG erstreckt. Er verfügt über einen eigenen Eingang und kann auch hausintern erreicht werden. Im Zuge der Stärkung der Forschung wurden vor allem im Neuro-/Nervenzentrum (Gebäude 82) Teilbereiche im Untergeschoss zu Laboren ausgebaut. Im Zuge des Projektes "Anbau NPP" wurden Bereiche hiervon tangiert. Hierbei sind zahlreiche Laborräume nicht im bisherigen Sinne nutzbar, sei es, dass die Räume ihren Tageslichtbezug verloren haben oder als Ersatzfläche ertüchtigt werden mussten. Im Zuge des Projektes "Nachnutzung Neurozentrum" werden hauptsächlich Flächen der Gebäude 81 (Neurochirurgie) und 82 (Psychiatrie/Neurologie) betrachtet. Insbesondere in letzterem werden mit Fertigstellung des NPP größere Flächen freigezogen, die eine strukturelle Neuordnung sowie die Deckung von akutem Flächenbedarf ermöglichen. Ziel ist es den nachgewiesenen Bedarf an (Forschungs-)flächen zu decken unter der Prämisse die teilweise verstreuten Bereiche zusammenzuführen sowie so wenig Flächen wie möglich umzubauen. Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll das Gewerk Schadstoffsanierung (Bettenturm) der Fassade beauftragt werden. Hierbei handelt es sich um das Los 1 des vorherigen offenen Verfahrens, welches am 01.08.2025 bezuschlagt wurde. Auf Grund mehrfach gescheiterter Probesanierungen, die vom Fachplaner BZR begutachtet und dokumentiert wurden, konnte von der Bezirksregierung Köln keine Genehmigung zur Ausführung der Leistungen erteilt werden. In Folge dessen musste dem AN am 22.12.2025 der Auftrag entzogen werden. Auf Grund der Dringlichkeit der Maßnahme kann gem. § 15 Abs. 3 VgV die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit begründet sich aus der Tatsache, dass vom Auftragsnehmer des vorherigen Loses 1, seit seiner Beauftragung am 01.08.2025 erfolglos versucht wurde, die geforderten Probesanierungen erfolgreich abzuschließen. Da bis zum heuteigen Tag von der Bezirksregierung Köln keine Genehmigung erteilt wurde, die Maßnahme im Zuge des Bauablaufs aber dringend ausgeführt werden muss, ist die Dringlichkeit zu Verkürzung gegeben.

II.2) Aprašymas:

    II.2.1) Kitas (-i) šio pirkimo BVPŽ kodas (-ai):

      45262100 Pastolių surinkimo darbai
Svetainė yra atnaujinama. Galimi smulkūs nesklandumai.